Allgemeine Reiseinformationen

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Alle Reisedokumente müssen gültig sein.
Die Einreise nach Dänemark und auf die Färöer ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass, Vorläufiger Reisepass, Personalausweis, Vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass

Autofahrern wird dringend abgeraten, Anhalter oder andere ihnen unbekannte Personen über die Grenze nach Dänemark mitzunehmen. Sofern diese Personen keine Ausweispapiere mit sich führen, die zum legalen Aufenthalt in Dänemark berechtigen, wird den Fahrern Menschenschmuggel vorgeworfen und regelmäßig sofortige Untersuchungshaft angeordnet.

Grenzkontrollen

Seit Anfang Januar 2016 führt Dänemark wieder stichprobenartige Grenzkontrollen sowohl an der deutsch-dänischen als auch der dänisch-schwedischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen. Deutschen Staatsangehörigen wird bei Reisen nach Dänemark dringend empfohlen, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich zu führen. Autofahrern wird darüber hinaus dringend davon abgeraten, Anhalter oder andere ihnen unbekannte Personen über die Grenze nach Dänemark mitzunehmen, siehe auch Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

Straßenverkehr

Auf Autobahnen in Dänemark darf bis zu 130 km/h gefahren werden. In vielen Fällen gilt jedoch eine Beschränkung auf 110 km/h. Es gilt auf allen Straßen tagsüber eine Lichtpflicht, so dass stets mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss.
Die Promillegrenze beträgt 0,5. Eine Überschreitung dieser Grenzen hat - ebenso wie falsches Parken - hohe Strafen zur Folge.
Neben saftigen Strafen für grobe Verkehrsverstöße hat der Staat nun die Möglichkeit, Fahrzeuge einzuziehen und sie in Besitz zu nehmen.
Eine „Wahnsinnsfahrt“ (vanvidskørsel) unternimmt, wer in Dänemark mit mehr als 2 Promille ein Fahrzeug führt oder bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 Kilometern pro Stunde die Tempobegrenzung um 100 Prozent überschreitet. Achtung: es werden auch ausländische Fahrzeuge eingezogen!

 

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist die Dänische Krone (DKK). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarte sind überall möglich.

Versorgung im Notfall

Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherung achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

 

Diese ausführungen stammen vom Auswärtigen Amt




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